Eine weitere Form der Zuwendung ist die Berücksichtigung unseres Tierheims im Testament. Die Abfassung eines solchen Testaments ist nicht schwer, aber ein paar Regeln sind schon zu berücksichtigen.
Falls Sie sich also mit dem Gedanken tragen, unserem Tierheim einen Geldbetrag oder Sachwerte testamentarisch zukommen zu lassen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir geben gern die notwendigen Auskünfte. Weitere Informationen über Erbrecht erhalten Sie bei Notaren, Rechtsanwälten oder auch beim Amts- und Nachlassgericht. Wir empfehlen aber auf alle Fälle das Testament notariell beglaubigen zu lassen und zu hinterlegen.
Eines sei an dieser Stelle noch erwähnt: Bei diesen Zuwendungen fällt keinerlei Erbschaftssteuer an, da der Meißner Tierschutzverein e.V. als gemeinnütziger Verein nicht der Steuerpflicht unterliegt.